Für die Rezertifizierung zur „Fachkraft UVSV“ wird eine Fortbildung in Form eines 1-tägigen Präsenzlehrgangs angeboten.
Erläuterung
Zur Rezertifizierung ist zugelassen, wer an einer mind. 5-stündigen Fortbildung gemäß § 5 Abs. 2 der UVSV teilgenommen und bereits erfolgreich eine Zertifizierung absolviert hat. Die Rezertifizierung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf des gültigen Zertifikates zu absolvieren. Die Gültigkeit des Zertifikates darf nicht abgelaufen sein. Die Inhalte der Erstzertifizierung werden zur Auffrischung verkürzt behandelt. Am Ende der Fortbildung wird eine Prüfung absolviert. Die Fortbildung kann sowohl vor Ort als auch digital als Livestream absolviert werden.
Rezertifizierung
Am Präsenztag wird direkt im Anschluss an die Fortbildung die Prüfung im Rahmen der Rezertifizierung von der BSA-Zert angeboten. Die Zertifizierungsprüfung erfolgt durch die BSA-Zert. Eine Kopie des Erstzertifikates ist bei Anmeldung einzureichen. Die Rezertifizierungsgebühr beträgt 125,21 EUR zzgl. USt.