Shop

Ausbildungsleiter/in

Sie sind aufgrund Ihrer berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach den Vorgaben der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) verantwortlich für die Planung, Durchführung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung in Dienstleistungsunternehmen.

Abschluss

Ausbildungsleiter/in

ZFU-Nr.

571810

Dauer

3 Monate mit 3 Tagen Präsenzphase

Prüfungszulassung

Teilnahme an der Präsenzphase

Prüfungsart

vor Ort: Klausur
digital: Klausur

Qualifikationsstufe

Aufbauqualifikation, Fernstudien-DQR-Stufe 4

Durch die Qualifikation „Ausbildungsleiter/in“ werden die relevanten Kompetenzen zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung nach den Vorgaben der aktuell gültigen Ausbilder- Eignungsverordnung (AEVO) erworben. Ferner bereitet der Lehrgang im Besonderen auf die Prüfung der berufs- und arbeitspä dagogischen Eignung nach § 4 AEVO (vom 21.01.2009) vor.

Der Lehrgang ist für alle Mitarbeiter eines Unternehmens geeignet, die für die Ausbildung von Auszubildenden verantwortlich sind bzw. dies zukünftig anstreben. Neben der Aneignung notwendiger berufs- und arbeitspädagogischer Kompetenzen dient der Lehrgang insbesondere der gezielten Vorbereitung auf die Prüfung der Ausbilder-Eignung nach § 4 AEVO bei einer entsprechenden zuständigen Stelle.
Der Lehrgang „Ausbildungsleiter/in“ vermittelt den Teilnehmern die relevanten Kompetenzen zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung nach den Vorgaben der aktuell gültigen Ausbilder-Eignungsverordnung. Insbesondere vermittelt der Lehrgang die Kompetenzen, die Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen, die Ausbildung zu planen sowie vorzubereiten, bei der Einstellung von Auszubildenden mitzuwirken, Ausbildungen sowie praktische Anleitungen durchzuführen, Feedback- und Kritikgespräche zu führen, auf Lernschwierigkeiten der Auszubildenden entsprechend zu reagieren, auf Prüfungen vorzubereiten und Ausbildungen abzuschließen.

Für die Teilnahme am Lehrgang „Ausbildungsleiter/in“ sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Am Lehrgang kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse, Fertigkeiten, Methoden und Fähigkeiten im Bereich der Ausbildung von Auszubildenden im betrieblichen Umfeld verbessern möchte. Insbesondere richtet sich der Lehrgang an jeden, der die Teilnahme an der Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nach §  4 AEVO anstrebt.
Im Falle einer beabsichtigten Teilnahme an der Prüfung gemäß § 4 AEVO sollten die dafür notwendigen Zulassungsvoraussetzungen vorher mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Eine detaillierte Übersicht der Inhalte können Sie sich hier verschaffen. Bei tiefergehenden Fragen berät Sie das BSA-Service-Center (servicecenter@bsa-akademie.de oder +49 681 6855 143) gern persönlich und individuell.

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
    • Eignung des Ausbildungsbetriebes
    • Eignung der Ausbilder
    • Vorbereitende Maßnahmen für die Berufsausbildung
  2.  Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
    • Ausbildungsplan
    • Beurteilung von Auszubildenden
    • Abstimmung mit der Berufsschule
    • Führen von Vorstellungsgesprächen
    • Vertragsabschluss
    • Pflichten des Ausbildenden
    • Pflichten des Auszubildenden
  3.  Ausbildung durchführen
    • Einführung in den Betrieb
    • Probezeit
    • Praktische Anleitung
    • Anleitung von Gruppen
    • Ausbildung von Teams
    • Aufbau und Durchführung von Feedback- und Kritikgesprächen
    • Reaktion auf Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
  4. Ausbildung abschließen
    • Vorbereitung auf Prüfungen
    • Zeugnisse
    • Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung

Termine / Anmeldung

Preis:

898,00 

Zahlungsziel
Lehrbrief
20% Olympia Rabatt*
Der Rabatt wird automatisch im Aktionszeitraum an der Kasse abgezogen.
* Nur gültig im Aktionszeitraum vom 22.07. bis 18.08.2024. Ausgenommen sind die Lehrgänge „Fachkraft UVSV“, „EMS-Trainer/in“, Lehrgangspakete, Lehrgänge mit ausgewiesener Umsatzsteuer sowie Inhouse-Schulungen. Bei Förderungen, wie z. B. durch die Bundesagentur für Arbeit, gelten gesonderte Regelungen. Mit weiteren Rabatten kombinierbar.