Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlichte im März 2020 die neuen Anforderungen an den Erwerb der „Fachkunde EMF“ zur Muskelstimulation (Niederfrequenz-, Gleichstrom, und Magnetfeldgeräte). Nach Artikel 4 § 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) muss der Betreiber einer Anlage nach dem zukünftig sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, die erforderliche Fachkunde besitzt. Die Fachkundekompetenz kann durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben werden. Die Bestätigung der „Fachkunde EMF“ wird durch den erfolgreichen Abschluss einer Zertifizierungsprüfung belegt. Damit die Fachkunde stets dem aktuellsten Stand entspricht, ist nach § 4 Absatz 3 NiSV mindestens alle fünf Jahre die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung inkl. Rezertifizierung notwendig.
Schulung bei der BSA-Akademie
Die nach der Strahlenschutzverordnung geforderte Schulung kann im Rahmen des Lehrgangs „EMS-Trainer/in“ bei der BSA-Akademie absolviert werden. Die Teilnehmer erwerben damit die gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzen, die bei einer Erstzertifizierung zur „Fachkunde EMF“ zur Muskelstimulation gemäß NiSV nachgewiesen werden müssen.
Die Prüftermine finden bis 31.12.2025 direkt im Anschluss an den BSA-Lehrgang „EMS-Trainer/in“ statt. Alle aktuellen Lehrgangs- und somit Prüftermine sowie eine direkte Anmeldung finden Sie hier.
Ab 01.01.2026 wird unser Kooperationspartner, die APV-Zertifizierungs GmbH, die Zertifizierungsprüfung abnehmen. Weitere Informationen zur Zertifizierung, den Terminen und zur Anmeldung finden Sie unter dem folgenden Link: https://apv-zert.de/pruefungsanmeldung-nisv/. Eine Anmeldung zur Zertifizierungsprüfung ist erst nach Absolvierung des Lehrgangs möglich.
TIPP: Die BSA-Akademie wird zukünftig auch die gesetzlich geforderte Aktualisierung der „Fachkunde EMF“ alle 5 Jahre in Form einer eintägigen „Fortbildung EMS-Trainer/in“ anbieten. Zugelassen sind Personen mit einem Nachweis über den Abschluss „EMS-Trainer/in“ inkl. gültigem Fachkundenachweis.