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Zertifizierung „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gemäß NiSV
Abschluss | Nachweis „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gemäß NiSV |
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Zulassung zur Zertifizierung | Teilnahme am Lehrgang "EMS-Trainer/in" der BSA-Akademie oder einem Lehrgang, der von einer akkreditierten Stelle zur Erlangung der Fachkunde EMF im Bereich Stimulation anerkannt ist. In diesem Fall ist mitzuteilen, von welcher akkreditierten Stelle der Bildungsträger anerkannt ist. Für die Zertifizierungsprüfung zur „Fachkunde EMF“ zur Stimulation gelten die Allgemeine Prüfungs- und Zertifizierungsordnung sowie die Durchführungsbestimmungen der BSA-Zert. * NiSV = Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen ** EMF = Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) |
Zertifikatsprüfung | Klausur |
Zusatzinfo | Gültigkeit des Zertifikates: Termine/Anmeldung: |
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlichte im März 2020 die neuen Anforderungen an den Erwerb der „Fachkunde EMF“ zur Stimulation (Niederfrequenz-, Gleichstrom, und Magnetfeldgeräte). Nach Artikel 4 § 4 der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) muss der Betreiber einer Anlage nach dem zukünftig sicherstellen, dass die Person, die die Anlage anwendet, die erforderliche Fachkunde besitzt. Die Fachkundekompetenz kann durch die Teilnahme an einer geeigneten Schulung erworben werden. Die Bestätigung
der „Fachkunde EMF“ wird durch den erfolgreichen Abschluss einer Zertifizierungsprüfung belegt. Damit die Fachkunde stets dem aktuellsten Stand entspricht, ist nach § 4 Absatz 3 NiSV mindestens alle fünf Jahre die Teilnahme an einer geeigneten Fortbildung inkl. Rezertifizierung notwendig.
Schulung bei der BSA-Akademie, Zertifizierung durch die BSA-Zert
Die nach der Strahlenschutzverordnung geforderte Schulung kann im Rahmen
des Lehrgangs „EMS-Trainer/in“ bei der BSA-Akademie absolviert werden.
Die Teilnehmer erwerben damit die gesetzlich vorgeschriebenen
Kompetenzen, die bei einer Erstzertifizierung zur „Fachkunde EMF“ zur
Stimulation gemäß NiSV nachgewiesen werden müssen. Ein besonderer
Vorteil bei der BSA-Akademie ist, dass die Zertifizierung „Fachkunde
EMF“ zur Stimulation durch die DAkkS-akkreditierte
Zertifizierungsstelle BSA-Zert direkt im Anschluss an den Lehrgang
erfolgt. Das bedeutet: Am zweiten Tag der Präsenzphase legen Sie
nachmittags direkt nach dem BSA-Lehrgang die Prüfung im Rahmen der
Zertifizierung bei der BSA-Zert ab.
TIPP: Die BSA-Akademie wird zukünftig auch die gesetzlich geforderte Aktualisierung der „Fachkunde EMF“ alle 5 Jahre in Form einer eintägigen „Fortbildung EMS-Trainer/in“ anbieten. Zugelassen sind Personen mit einem Nachweis über den Abschluss „EMS-Trainer/in“ inkl. gültigem Fachkundenachweis. Die anschließende Rezertifizierung erfolgt über die BSA-Zert. Weitere Informationen finden Sie bereits jetzt unter www.bsa-akademie.de/ems.
Termine / Anmeldung
Die Teilnahme am Lehrgang „EMS-Trainer/in" der BSA-Akademie oder an einem anerkannten Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde EMF ist Zulassungsvoraussetzung für die Zertifizierung. Die Zertifizierungsprüfung erfolgt dann am zweiten Tag des Präsenzphasentermins.
Diesen Lehrgang können Sie »hier« direkt mitbuchen.
Preis:
117,81 €
inkl. MwSt.